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Pflichten SEETALENT
SEETALENT UG erbringt Leistungen (Vermittlung qualifizierter Fachkräfte, Personalberatung, etc.) ausschließlich zu diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Den Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Personalvermittler verpflichten sich, den Auftrag gewissenhaft und sorgfältig auszuführen.
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Pflichten des /der Auftraggeber
2.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich SEETALENT UG eine möglichst detaillierte Beschreibung der zu besetzenden Stelle und des dafür erforderlichen Anforderungsprofils zu liefern.
2.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich SEETALENT UG sofort zu informieren, sobald ein von der SEETALENT vermittelter Kandidat die Arbeit aufnimmt.
2.3 Der Kunde ist verpflichtet, SEETALENT UG unverzüglich anzuzeigen, wenn er sich für einen Kandidaten entschieden hat. Der Kunde ist gehalten, diese Information spätestens bei Vertragsschluss (zwischen dem Kunden und dem Kandidaten) bei SEETALENT UG anzuzeigen. Diese Information beinhaltet den Zeitpunkt des Vertragsschlusses, die Laufzeit des Vertrages, sowie Art und Höhe der an den Kandidaten zu zahlenden Vergütung. Für jeden Fall der Zuwiderhandlung gegen die Pflichten nach Ziffer 4, vereinbaren SEETALENT UG und der Kunde eine von dem Kunden zu zahlende Vertragsstrafe in Höhe von € 5.000,00. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt.
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Erfüllung des Vertrages , Entbindung vom Vertrag
3.1 Zeitpunkt der Vertragserfüllung
Der Vermittlungsauftrag ist erfüllt, sobald es zwischen dem Auftraggeber und einem durch SEETALENT UG vermittelten Bewerber zum Abschluss eines Arbeitsvertrages gekommen ist. Mitursächlichkeit für die Begründung des Arbeitsverhältnisses ist ausreichend. Für die Vertragserfüllung ist es unerheblich, zu welchem Zeitpunkt das Beschäftigungsverhältnis beginnt. Stellt der Auftraggeber einen Bewerber ein, ohne SEETALENT UG davon in Kenntnis zu setzen, ist das Vermittlungshonorar trotzdem in voller Höhe fällig. Dabei ist es unerheblich, ob die Übermittlung der Bewerbungsunterlagen eines Kandidaten bereits zeitlich zurückliegt. Ausschlaggebend ist lediglich, dass das Beschäftigungsverhältnis unter anderem durch die Vermittlungsbemühungen von der SEETALENT UG zustande gekommen ist. Diese AGB gelten auch, falls ein von SEETALENT UG vorgeschlagener Kandidat zunächst vom Auftraggeber abgelehnt und innerhalb von 6 Monaten nach Ende der Vermittlungstätigkeit der SEETALENT UG – mindestens aber 6 Monate nach Bekanntwerden des Kandidaten für eine zu besetzende Stelle –beim Auftraggeber oder einem mit dem Auftraggeber verbundenen Unternehmen im Sinne des §15 AktG eingestellt wird.
3.2 Entbindung vom Vertrag
Der Auftraggeber kann einen erteilten Auftrag jederzeit widerrufen, sofern die Vermittlung des betreffenden Beschäftigungsverhältnisses gegenstandslos geworden ist. Es fallen keine Stornogebühren an. Ebenso behält sich SEETALENT UG das Recht vor, einen Auftrag zurückzureichen.
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Honorar
4.1 Das Honorar richtet sich nach der im Auftrag vereinbarten Höhe. Fehlt eine Vereinbarung, ist eine Provision in Höhe von 15% des Jahresbruttoeinkommens des vermittelten Arbeitnehmers fällig.
4.2 Soweit keine anderweitige Vereinbarung getroffen ist, errechnet sich die Jahresbruttovergütung insbesondere aus den 12 Monatsgehältern zuzüglich eines etwaigen 13. und 14. Monatsgehalt, Boni, Provisionen und anderer geldwerter Vorteile, gleich, ob diese Zusatzleistungen als Prämie, Gratifikation, Weihnachtsgeld oder ähnliches bezeichnet werden. Das Honorar entsteht nach Beginn des Arbeitsverhältnisses in Höhe von 10% des Jahresbruttoeinkommens. Nach Ablauf von vollen drei Kalendermonaten nach Beginn des Vertragsverhältnisses ist der restliche vereinbarte Betrag fällig.
4.3 Sämtliche Vergütungen verstehen sich netto, zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4.4 Mit dem Honorar gemäß 4.1 sind alle Aufwendungen abgegolten, die der SEETALENT UG für die Anwerbung und Beschaffung von Bewerbern entstehen, es sei denn es handelt sich um Aufwendungen, die aus Zusatzvereinbarungen mit dem Auftraggeber resultieren.
4.5 Falls aufgrund des Bewerbungsgespräches oder der betrieblichen Struktur des Auftraggebers, die durch SEETALENT zur Vermittlung vorgestellten Bewerber/innen in einer anderen Position eingestellt werden, wird das Honorar für den Auftrag fällig, für den der/die Bewerber/in ursprünglich vorgestellt wurde.
4.6 Alle Rechnungen sind mit einer Frist von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
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Sorgfaltspflichten
SEETALENT UG verpflichtet sich, dem Auftraggeber nur solche Bewerbungen zuzuleiten, die weitestgehend den Auftragsanforderungen entsprechen. Für die Dauer der Vermittlungsbemühungen unterrichten Sie den Auftraggeber regelmäßig über den Fortgang der Bemühungen.
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Datenschutz, Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
6.1 Bewerberprofile, die dem Auftraggeber durch die SEETALENT UG zugestellt werden, bleiben deren Eigentum. Alle Profile sind vertraulich zu behandeln und bei Nichtgebrauch zurückzugeben. Eine Weitergabe an Dritte, sowie das Erstellen von Kopien für den eigenen Gebrauch ist untersagt. Bei Nichtbeachtung ist SEETALENT berechtigt, das Honorar gem. Ziffer 4 zu fordern.
6.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich SEETALENT UG über den Abschluss eines Beschäftigungsverhältnisses zu informieren, wenn ihm der Bewerber durch die Vermittlungsbemühungen der SEETALENT UG bekannt geworden ist.
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Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen aufgrund gesetzlicher Vorschriften ungültig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin in Kraft. Die ungültigen Bestimmungen gelten dann als durch solche ersetzt, die den
zulässigen möglichst nahe kommen. Diese AGB verliert bei Erscheinen neuer AGB ihre Gültigkeit. Abgeschlossene Verträge unterliegen dem deutschen Recht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Das gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.